Irving.

Nov
2009
17

Eine anonyme Hacker­gruppe hat den E-Mail-Account von David Irving gehackt und seine Kor­re­spon­den­zen auf der whistleblowser-Seite Wiki­leaks ver­füg­bar gemacht. Ein inter­es­san­tes Exem­pel, um den Unter­schied zwi­schen Irving und libe­ral den­ken­den Men­schen zu ver­deut­li­chen: Irving ist einer der bekann­tes­ten Nazi-Ungusteln der Welt. Dafür wurde er in Öster­reich zu drei Jah­ren Haft ver­ur­teilt, ein bri­ti­scher Rich­ter schimpfte ihn in einer Urteils­be­grün­dung unge­straft ‘Lüg­ner, Ras­sist und Anti­se­mit’ und so wei­ter und so fort ad absur­dum.

Auch wenn man Irving gesun­den Geis­tes weder mögen noch zustim­men kann, sollte er doch das Recht haben, sein Gift zu ver­sprit­zen, und das welt­weit ohne Angst vor Straf­ver­fol­gung. Auch hat er, wie jede/r Andere, ein Recht auf seine Pri­vat­sphäre. So hämisch erfreut man der­ar­tige Angriffe als erklär­ter Geg­ner sol­cher Ideo­lo­gien auch sehen mag – sie sind ein Angriff auf die Grund­rechte jedes Men­schen, egal ob man ihm jetzt zustimmt oder nicht. Denk– und Mei­nungs­ver­bote in jede Rich­tung gehen genau in die Rich­tung, die wir ja eigent­lich gar nicht wol­len. Und för­dern neben­bei noch einen unge­sun­den Unter­grund, von dem der Durch­schnitts­bür­ger höchs­tens in ‘augen­zwin­kern­den’ Strache-Reden etwas mitbekommt.

Diese Frei­hei­ten – unge­straft zu den­ken und zu sagen, was einem wich­tig ist sowie das Recht auf Pri­vat­sphäre – sind in einem libe­ra­len Welt­bild Grund­rechte und weder ver­äu­ßer­lich noch vom Staat ein­schränk­bar. Das würde eine libe­rale, auf­ge­klärte Welt von jener unter­schei­den, die Irving anstrebt. In Irvings Welt hätte nie­mand diese Rechte. Haben wir sie?

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