Lose-lose.
2010
In den letzten Wochen wurde mit der Kandidatur von Barbara Rosenkranz ein Thema aktuell, das normaler Weise als unantastbar gilt: das NS-Verbotsgesetz. Der programmierte mediale Aufschrei brachte den gewünschten unbezahlbaren PR-Effekt, der verlogene Kniefall vor der Kronen Zeitung war eine beispiellose Farce und ließ die Abschwörende beim Verlesen beinahe ihre eigene Zunge verschlucken. Bis heute kann sie sich nur unter größten (körpersprachlichen) Anstrengungen dazu durchringen, die Existenz der Gaskammern anzuerkennen. Klar ist: Man muss nicht links stehen, um die Einstellungen dieser Frau aus tiefstem Herzen abzulehnen. Es reicht, ein Mensch zu sein.
Hier sind wir aber bei einem Dilemma angelangt: Für dieses Gesetz zu sein, verletzt die Fundamente liberalen Denkens. Gegen dieses Gesetz zu sein, verletzt die Menschenwürde der Überlebenden und deren Familien. Noch dazu rückt eine Ablehnung in die Nähe von Denkweisen, die zutiefst abtzulehnen und auch politisch zu bekämpfen sind, wo immer sie die Kurzhaarfrisuren aus ihren braunen Löchern stecken.
Das Verbotsgesetz ist ein Thema, bei dem die Freiheit als höchstes Gut nur verlieren kann. Es stellt sich daher die Frage, ob die vernünftige politische Reaktion nicht aussitzen ist, schweigen und gar keinen Kommentar abgeben. Es ist allerdings Aufgabe von Parteien und auch Kommentatoren, Antworten zu geben. Und zwar auch und vor allem auf die unangenehmen. Es geht nicht an, Themen, die vielleicht sogar unappetitlich sind, einfach unter den Tisch zu kehren. Dort fangen sie nämlich an zu gären, sind zu verselstständigen und der Kontrolle zu entgleiten. Für politische Parteien außer der FPÖ ist das Thema Verbotsgesetz eine klare lose-lose-Situation: Entweder man riskiert, in die Nähe des Sumpfes gerückt zu werden oder man verschreckt den nicht unbeträchtlichen Teil der Bevölkerung, für die eh alles nicht so arg war und ein kleiner Hitler etc. etc.
Beinahe alle Parteien schöpfen sehr gern aus dem Pool Letzterer, weshalb die Reaktionen auch nicht sonderlich stark ausgefallen sind.
Ordnung statt Zwänge
Ein Aspekt liberaler Weltansicht ist, staatliche Kontrollen so weit als möglich zu minimieren und aus Vorschriften, Verboten und Zwängen Rahmenbedingungen für ein geordnetes Miteinander mit so viel individueller Freiheit wie möglich zu machen. Ungleichheiten vor dem Gesetz sind Themen, die klar in diesen Auftrag fallen. Das NS-Verbotsgesetz ist ein Denkverbot und damit etwas, das man zumindest diskutieren muss. Klar muss aber sein, dass liberal denkende Menschen diese Diskussion aus gänzlich anderen Gründen suchen als die extreme Rechte im Land.
Bei aller Liebe zur Freiheit des Denkens muss man sich natürlich der Verantwortung bewusst sein, die uns ÖsterreicherInnen als Nachkommen der TäterInnen (ha!) von damals zukommt. Diese Punkte müssen abgewogen werden. Was ist wichtiger, die Freiheit des Einzelnen als Kernstück liberaler Philosophie oder der Respekt vor den Überlebenden? Für politisch Liberale kommt der Mensch unverrückbar an erster Stelle. Daher drängt sich eine salomonische Lösung auf, die nur auf den ersten Blick wie ein politischer Spagat erscheint.
Zeit für Respekt
Die Gräuel der NS-Zeit dürfen niemals vergessen werden. Der Ansatz dazu findet sich aber in der Bildung und nicht im Verbot von Meinungen. Augenzwinkernde Akzeptanz von und der tägliche Kotau vor extremen Meinungen durch an sich nicht-extreme Parteien legitimiert Denkweisen, die in einem demokratischen und freien Staat nichts zu suchen haben. Es bietet sich daher ein Moratorium zur Frage der NS-Verbotsgesetze für 30 Jahre an. Mit einer solchen Pause wird sichergestellt, dass den Überlebenden der ihnen zustehende Respekt entgegengebracht wird. Dieser Zeitraum kann auch dazu genutzt werden, strenge und durchsetzbare Rahmenbedingungen zur heute schwammigen gesetzlichen Definition des Tatbestandes der Verhetzung zu schaffen — das an sich Gefährliche sind nämlich Taten und nicht Gedanken. Vor einer neuen Diskussion des Verbotsgesetzes muss sichergestellt sein, dass keine Minderheit – das sind sämtliche Gruppen, die heute nicht geschützt werden und Freiwild für hasserfüllte Populisten sind – mittels Gewaltrhetorik und Aufhetzung verfolgt werden kann. Die Strafen für Taten, nicht Gedanken, müssen drastisch verschärft und die Justiz tatsächlich unabhängig werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die eventuelle Abschaffung eines gesetzlichen Meinungsverbotes in drei Jahrzehnten nicht genutzt wird, um die schlechte alte Zeit auf breiter Basis wieder aufleben zu lassen. Denn eines ist ganz sicher: Im Jahr 2040 wird es so oder so keine Menschen mehr geben, die sich aktiv an das Geschehene erinnern können. Der Mangel an Zeitzeugen muss mit Bildung, Aufklärung und ja, im Extremfall auch empfindlichen Strafen kompensiert werden. Diese Vorgehensweise ist das Herz einer Politik, mit der alle außer vorschriftengeile Extremisten leben können: So wenig wie möglich von oben her regeln – aber den Einzelnen für schädliche Verhaltensweisen ohne Wenn und Aber zur Verantwortung ziehen. Damit darf man allerdings auch schon heute anfangen.