Lose-lose.

Mrz
2010
21

In den letz­ten Wochen wurde mit der Kan­di­da­tur von Bar­bara Rosen­kranz ein Thema aktu­ell, das nor­ma­ler Weise als unan­tast­bar gilt: das NS-Verbotsgesetz. Der pro­gram­mierte mediale Auf­schrei brachte den gewünsch­ten unbe­zahl­ba­ren PR-Effekt, der ver­lo­gene Knie­fall vor der Kro­nen Zei­tung war eine bei­spiel­lose Farce und ließ die Abschwö­rende beim Ver­le­sen bei­nahe ihre eigene Zunge ver­schlu­cken. Bis heute kann sie sich nur unter größ­ten (kör­per­sprach­li­chen) Anstren­gun­gen dazu durch­rin­gen, die Exis­tenz der Gas­kam­mern anzu­er­ken­nen. Klar ist: Man muss nicht links ste­hen, um die Ein­stel­lun­gen die­ser Frau aus tiefs­tem Her­zen abzu­leh­nen. Es reicht, ein Mensch zu sein.

Hier sind wir aber bei einem Dilemma ange­langt: Für die­ses Gesetz zu sein, ver­letzt die Fun­da­mente libe­ra­len Den­kens. Gegen die­ses Gesetz zu sein, ver­letzt die Men­schen­würde der Über­le­ben­den und deren Fami­lien. Noch dazu rückt eine Ableh­nung in die Nähe von Denk­wei­sen, die zutiefst abt­zu­leh­nen und auch poli­tisch zu bekämp­fen sind, wo immer sie die Kurz­haar­fri­su­ren aus ihren brau­nen Löchern stecken.

Das Ver­bots­ge­setz ist ein Thema, bei dem die Frei­heit als höchs­tes Gut nur ver­lie­ren kann. Es stellt sich daher die Frage, ob die ver­nünf­tige poli­ti­sche Reak­tion nicht aus­sit­zen ist, schwei­gen und gar kei­nen Kom­men­tar abge­ben. Es ist aller­dings Auf­gabe von Par­teien und auch Kom­men­ta­to­ren, Ant­wor­ten zu geben. Und zwar auch und vor allem auf die unan­ge­neh­men. Es geht nicht an, The­men, die viel­leicht sogar unap­pe­tit­lich sind, ein­fach unter den Tisch zu keh­ren. Dort fan­gen sie näm­lich an zu gären, sind zu ver­selst­stän­di­gen und  der Kon­trolle zu ent­glei­ten. Für poli­ti­sche Par­teien außer der FPÖ ist das Thema Ver­bots­ge­setz eine klare lose-lose-Situation: Ent­we­der man ris­kiert, in die Nähe des Sump­fes gerückt zu wer­den oder man ver­schreckt den nicht unbe­trächt­li­chen Teil der Bevöl­ke­rung, für die eh alles nicht so arg war und ein klei­ner Hit­ler etc. etc.
Bei­nahe alle Par­teien schöp­fen sehr gern aus dem Pool Letz­te­rer, wes­halb die Reak­tio­nen auch nicht son­der­lich stark aus­ge­fal­len sind.

Ord­nung statt Zwänge

Ein Aspekt libe­ra­ler Welt­an­sicht ist, staat­li­che Kon­trol­len so weit als mög­lich zu mini­mie­ren und aus Vor­schrif­ten, Ver­bo­ten und Zwän­gen Rah­men­be­din­gun­gen für ein geord­ne­tes Mit­ein­an­der mit so viel indi­vi­du­el­ler Frei­heit wie mög­lich zu machen. Ungleich­hei­ten vor dem Gesetz sind The­men, die klar in die­sen Auf­trag fal­len. Das NS-Verbotsgesetz ist ein Denk­ver­bot und damit etwas, das man zumin­dest dis­ku­tie­ren muss. Klar muss aber sein, dass libe­ral den­kende Men­schen diese Dis­kus­sion aus gänz­lich ande­ren Grün­den suchen als die extreme Rechte im Land.

Bei aller Liebe zur Frei­heit des Den­kens muss man sich natür­lich der Ver­ant­wor­tung bewusst sein, die uns Öster­rei­che­rIn­nen als Nach­kom­men der Täte­rIn­nen (ha!) von damals zukommt. Diese Punkte müs­sen abge­wo­gen wer­den. Was ist wich­ti­ger, die Frei­heit des Ein­zel­nen als Kern­stück libe­ra­ler Phi­lo­so­phie oder der Respekt vor den Über­le­ben­den? Für poli­tisch Libe­rale kommt der Mensch unver­rück­bar an ers­ter Stelle. Daher drängt sich eine salo­mo­ni­sche Lösung auf, die nur auf den ers­ten Blick wie ein poli­ti­scher Spa­gat erscheint.

Zeit für Respekt

Die Gräuel der NS-Zeit dür­fen nie­mals ver­ges­sen wer­den. Der Ansatz dazu fin­det sich aber in der Bil­dung und nicht im Ver­bot von Mei­nun­gen. Augen­zwin­kernde Akzep­tanz von und der täg­li­che Kotau vor extre­men Mei­nun­gen durch an sich nicht-extreme Par­teien legi­ti­miert Denk­wei­sen, die in einem demo­kra­ti­schen und freien Staat nichts zu suchen haben. Es bie­tet sich daher ein Mora­to­rium zur Frage der NS-Verbotsgesetze für 30 Jahre an. Mit einer sol­chen Pause wird sicher­ge­stellt, dass den Über­le­ben­den der ihnen zuste­hende Respekt ent­ge­gen­ge­bracht wird. Die­ser Zeit­raum kann auch dazu genutzt wer­den, strenge und durch­setz­bare Rah­men­be­din­gun­gen zur heute schwam­mi­gen gesetz­li­chen Defi­ni­tion des Tat­be­stan­des der Ver­het­zung zu schaf­fen — das an sich Gefähr­li­che sind näm­lich Taten und nicht Gedan­ken. Vor einer neuen Dis­kus­sion des Ver­bots­ge­set­zes muss sicher­ge­stellt sein, dass keine Min­der­heit – das sind sämt­li­che Grup­pen, die heute nicht geschützt wer­den und Frei­wild für hass­er­füllte Popu­lis­ten sind – mit­tels Gewalt­rhe­to­rik und Auf­het­zung ver­folgt wer­den kann. Die Stra­fen für Taten, nicht Gedan­ken, müs­sen dras­tisch ver­schärft und die Jus­tiz tat­säch­lich unab­hän­gig wer­den. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die even­tu­elle Abschaf­fung eines gesetz­li­chen Mei­nungs­ver­bo­tes in drei Jahr­zehn­ten nicht genutzt wird, um die schlechte alte Zeit auf brei­ter Basis wie­der auf­le­ben zu las­sen. Denn eines ist ganz sicher: Im Jahr 2040 wird es so oder so keine Men­schen mehr geben, die sich aktiv an das Gesche­hene erin­nern kön­nen. Der Man­gel an Zeit­zeu­gen muss mit Bil­dung, Auf­klä­rung und ja, im Extrem­fall auch emp­find­li­chen Stra­fen kom­pen­siert wer­den. Diese Vor­ge­hens­weise ist das Herz einer Poli­tik, mit der alle außer vor­schrif­ten­geile Extre­mis­ten leben kön­nen: So wenig wie mög­lich von oben her regeln – aber den Ein­zel­nen für schäd­li­che Ver­hal­tens­wei­sen ohne Wenn und Aber zur Ver­ant­wor­tung zie­hen. Damit darf man aller­dings auch schon heute anfangen.

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