Unpackbar XXII.

In Oberösterreich hat die Fremdenpolizei auf der Suche nach einem 15-Jährigen, der nach Georgien abgeschoben werden sollte, das Haus eines Nachbarn der Familie durchsucht. Der Hauseigentümer war während der Aktion nicht zuhause und wurde auch nicht verständigt. Juristen halten diese Hausdurchsuchung für rechtlich gedeckt, aber problematisch.

http://oe1.orf.at/artikel/251429

Weiterführender Link statt Kommentar:

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeistaat

Andererseits, irgend was muss man dazu sagen. Das ist die Ernte der Saat, die seit Jahren ausgestreut wird. Nicht nur das Volk jubelt, wenn es den ‘Anderen’ an den Kragen geht. Auch Polizei und Justiz lenken durch solche Aktionen von ihrer Hilflosigkeit gegenüber den echten Verbrechern dieser ehemaligen Republik ab. Denn wenn es ums Abschieben geht, kann man sich des Beifalls des ‘kleinen Mannes’ sicher sein. Da ist dann egal, ob grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Kurz gesagt, es ist nicht nur zum Kotzen, es ist zum Verzweifeln. Denn solche Dinge passieren. Dann regen sich ein paar linkslinke Gutmenschenausländerfreunde auf. Dann passiert es wieder und weniger regen sich auf. Und beim dritten Mal ist diese Vorgehensweise schon vollkommen normal und auch in ansonsten kritischen Kreisen akzeptiert. Und dann geht sie nie wieder weg.

Hier noch ein Ausschnitt aus der US-Verfassung, IV. Zusatz von 1791 (!):

Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden und des Eigentums, vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.

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